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Survival Guide Austrian Investment Control, Barbist/Kröll
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§ 25 - Gerichtlich strafbare Handlungen
Barbist/Kröll
1. Aufl
September 2023
(1)
Wer
eine gemäß § 2 Abs. 1 genehmigungspflichtige Direktinvestition ohne Genehmigung gemäß § 7 durchführt oder
gegen eine Auflage gemäß § 7 Abs. 3 Z 2 lit. a oder gemäß § 8 Abs. 5 in einem Genehmigungsbescheid verstößt oder
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§ 25 InvKG