vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 21 - Aufgaben und Geschäftstätigkeit des Komitees

Barbist/Kröll1. AuflSeptember 2023

(1) Das Komitee hat folgende Aufgaben:

Behandlung aller Angelegenheiten, die ihm gemäß diesem Bundesgesetz vorzulegen sind,Beratung über Berichte gemäß § 23,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte