Mit Inkrafttreten des HinweisgeberInnenschutzgesetz sind Unternehmen ab einer gewissen Beschäftigtengröße bzw Unternehmen in Branchen von besonderem öffentlichen Interesse, unabhängig von deren Arbeitnehmeranzahl, dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Mitbestimmung