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§ 65

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

(1) Die Aufgaben der Kontrollkommission umfassen:

laufende Überprüfung der finanziellen Gebarung und wirtschaftlichen Lage sowie der Einhaltung der Haushaltsvorschriften,Beratung und Überprüfung bei dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Angelegenheiten der finanziellen Gebarung,

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