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Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsrecht: Praxishandbuch, Gruber/Stangl
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§ 18
Gruber/Stangl
2. Aufl
September 2017
(1)
Die Aufgaben der Organe gemäß § 15 Abs. 2 sind:
Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich;
Verfügung über das zugewiesene Budget;
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