Die Aufgaben der Hochschulvertretungen der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Bildungseinrichtungen sind:
Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder für den Bereich der jeweiligen Bildungseinrichtung sowie deren Förderung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich anderer Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft fallen;