vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 55 (Ulrich E. Zellenberg)

Zellenberg/1. AuflOktober 2019

Handelt es sich um die Zuständigkeit der Vollziehung, dann hat der Antrag zu enthalten:

bei Verordnungen: den Entwurf der in Aussicht genommenen Verordnung und die Bezeichnung der Behörde, von der die Verordnung erlassen werden soll;bei sonstigen Akten der Vollziehung: den gegebenen Tatbestand, der einer Regelung unterzogen werden soll, und die Angabe der Behörde, von der der Bescheid ergehen soll.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte