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§ 20*)*)Für Recherchen und die kritische Lektüre dieser Kommentierung danke ich Herwig Mitter. (Magdalena Pöschl)

Pöschl/1. AuflOktober 2019

(1) Verfahrensleitende Anordnungen im Vorverfahren und verfahrensleitende Anordnungen, die nur zur Vorbereitung der Entscheidung dienen, trifft der Referent ohne Gerichtsbeschluss.

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