§ 20*)*)Für Recherchen und die kritische Lektüre dieser Kommentierung danke ich Herwig Mitter. (Magdalena Pöschl)
Pöschl/1. AuflOktober 2019
(1) Verfahrensleitende Anordnungen im Vorverfahren und verfahrensleitende Anordnungen, die nur zur Vorbereitung der Entscheidung dienen, trifft der Referent ohne Gerichtsbeschluss.