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§ 13 EPG (Jesser-Huß)

Jesser-Huß6. AuflAugust 2023

4. Abschnitt
Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

 

§ 13 (1) Die eingetragene Partnerschaft wird durch den Tod oder die Todeserklärung eines eingetragenen Partners oder durch eine gerichtliche Auflösungsentscheidung aufgelöst.

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