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§ 1092 ABGB (Pesek)

Pesek6. AuflAugust 2023

§ 1092 Miet- und Pachtverträge können über die nämlichen Gegenstände und auf die nämliche Art, als der Kaufvertrag geschlossen werden. Der Miet- und Pachtzins wird, wenn keine andere Übereinkunft getroffen worden ist, wie das Kaufgeld entrichtet.

Fassung JGS 1811/946

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