§ 476 Durch andere Haus-Servituten wird der Besitzer des dienstbaren Grundes verpflichtet, etwas zu unterlassen, was ihm sonst zu tun freistand. Dergleichen sind:
sein Haus nicht zu erhöhen;es nicht niedriger zu machen;§ 476 Durch andere Haus-Servituten wird der Besitzer des dienstbaren Grundes verpflichtet, etwas zu unterlassen, was ihm sonst zu tun freistand. Dergleichen sind:
sein Haus nicht zu erhöhen;es nicht niedriger zu machen;