vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vor §§ 417 ff ABGB (Illedits)

Illedits6. AuflAugust 2023

Nach hM greifen die §§ 417 ff nur ein, wenn zwischen Grundeigentümer und Bauführer kein Vertragsverhältnis besteht, das die sachenrechtliche Zuordnung in rechtlich zulässiger Art und Weise regelt (s § 418 Rz 9).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!