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§ 1464. c) echter. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

c) echter.

 

§ 1464. Der Besitz muss auch echt sein. Wenn jemand sich einer Sache mit Gewalt oder List bemächtigt, oder in den Besitz heimlich einschleicht, oder eine Sache nur bittweise besitzt; so kann weder er selbst, noch können seine Erben dieselbe verjähren.

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