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§ 990. Unwirksame Vereinbarungen über das Kündigungsrecht des Kreditgebers (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Unwirksame Vereinbarungen über das Kündigungsrecht des Kreditgebers

 

§ 990. Vereinbarungen, durch die dem Kreditgeber ein nicht an sachlich gerechtfertigte Gründe geknüpftes Recht zur vorzeitigen Kündigung eines auf bestimmte Zeit geschlossenen und seinerseits schon erfüllten Kreditvertrags eingeräumt wird, sind nicht wirksam.

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