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§ 955. Welche Schenkungen auf die Erben nicht übergehen. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Welche Schenkungen auf die Erben nicht übergehen.

 

§ 955. Hat der Geschenkgeber dem Beschenkten eine Unterstützung in gewissen Fristen zugesichert, so erwächst für die Erben derselben weder ein Recht, noch eine Verbindlichkeit; es müsste denn in dem Schenkungsvertrage ausdrücklich anders bedungen worden sein.

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