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§ 787. Rechenmethode (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Rechenmethode

 

§ 787. (1) Eine Schenkung, die der Verlassenschaft nach den vorstehenden Bestimmungen hinzugerechnet wird, ist

Seite 283

ihr rechnerisch hinzuzuschlagen. Von der dadurch vergrößerten Verlassenschaft sind die Pflichtteile zu ermitteln.

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