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§ 786. Auskunftsanspruch (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Auskunftsanspruch

 

§ 786. Wer berechtigt ist, die Hinzurechnung bestimmter Schenkungen zu verlangen, hat in Bezug auf diese einen Auskunftsanspruch gegen die Verlassenschaft, die Erben und den Geschenknehmer.

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