vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 765. 5. Anfall und Fälligkeit (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

5. Anfall und Fälligkeit

 

§ 765. (1) Der Pflichtteilsberechtigte erwirbt den Anspruch für sich und seine Nachfolger mit dem Tod des Verstorbenen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte