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§ 652. Ersatz- und Nachvermächtnis (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Ersatz- und Nachvermächtnis

 

§ 652. Es kann auch ein Ersatz- oder Nachvermächtnis angeordnet werden; die Bestimmungen des Zehnten Hauptstücks sind darauf sinngemäß anzuwenden.

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