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§ 576. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

§ 576. Eine anfänglich ungültige letztwillige Verfügung wird durch den

Seite 220

späteren Wegfall des Hindernisses nicht gültig. Wird in diesem Fall keine neue Verfügung getroffen, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

(BGBl. I 87/2015)

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