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§ 575. Zeitpunkt für die Beurteilung der Gültigkeit (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Zeitpunkt für die Beurteilung der Gültigkeit

 

§ 575. Die Voraussetzungen der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung müssen bei deren Errichtung vorliegen.

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