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Das österreichische ABGB - The Austrian Civil Code, Eschig/Pircher-Eschig
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§ 499. Gesetzliche Bestimmung: a) über die Gattung des Triebviehes; (Eschig/Pircher-Eschig)
Eschig/Pircher-Eschig
2. Aufl
März 2021
Gesetzliche Bestimmung:
a) über die Gattung des Triebviehes;
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§ 499 ABGB