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§ 473. Einteilung der Dienstbarkeiten in Grunddienstbarkeiten und persönliche; (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Einteilung der Dienstbarkeiten in Grunddienstbarkeiten und persönliche;

 

§ 473. Wird das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitz eines Grundstückes zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft; so entsteht eine Grunddienstbarkeit; außerdem ist die Dienstbarkeit persönlich.

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