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§ 445. Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte.

 

§ 445. Nach den in diesem Hauptstück über die Erwerbungs- und Erlöschungsart des Eigentumsrechtes unbeweglicher Sachen gegebenen Vorschriften hat man sich auch bei den übrigen, auf unbewegliche Sachen sich beziehenden, dinglichen Rechten zu verhalten.

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