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§ 402. 3) von der Beute. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

3) von der Beute.

 

§ 402. Über das Recht der Beute und der von dem Feind zurück erbeuteten Sachen, sind die Vorschriften in den Kriegsgesetzen enthalten.

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