Vereinbarung gemäß § 4 Abs. 8 AZG
Die Normalarbeitszeit wird ab ___________ im Rahmen einer regelmäßigen Viertagewoche gemäß § 4 Abs. 8 AZG erbracht und kann an den Arbeitstagen der Viertagewoche bis zu 10 Stunden betragen.Eckpunkte der Viertagewoche sind:54 Die Arbeitszeit wird an folgenden Arbeitstagen ___________ erbracht55/Die Arbeitszeit wird im Zeitrahmen Montag bis Freitag so auf vier Tage verteilt, dass jeweils ein Tag arbeitsfrei ist, wobei der arbeitsfreie Tag im Rahmen betrieblicher Dienstpläne jeweils mindestens zwei Wochen im Vorhinein festgelegt wird; hierbei wird der Arbeitgeber auf Einteilungswünsche des Arbeitnehmers im Rahmen des Möglichen Rücksicht nehmen. Soweit im Dienstplan keine Abweichung festgelegt ist, ist die Normalarbeitszeit grundsätzlich zu folgenden Uhrzeiten zu erbringen: ___________56