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Abschnitt 4 Sonderbestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

Gesetzesmaterialien

EB RV 1432 BlgNR XXII. GP

„Zu Z 4 (§§ 13 bis 15f):

Im Interesse einer größeren Klarheit und Systematik der Lenkerregelungen, insbesondere in Bezug auf das Verhältnis zur EU-Lenkzeiten-Verordnung, wird der Abschnitt nunmehr in vier Unterabschnitte geteilt. Damit soll insbesondere verdeutlicht werden, dass

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