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Art 32 EuGüVO/EuPartVO (Sonnentag)

Sonnentag1. AuflJänner 2024

Art 32 Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen mit Ausnahme seines Internationalen Privatrechts zu verstehen.

Literatur

Sonnentag, Der Renvoi im Internationalen Privatrecht (2001); Sonnentag, Renvoi, in Basedow/Rühl/Ferrari/de Miguel Asensio (Hrsg), Encyclopedia of Private International Law II (2017) 1537; von Hein, Der Renvoi im europäischen Kollisionsrecht, in Leible/Unberath (Hrsg), Brauchen wir eine Rom 0-Verordnung? (2013) 341.

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