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23. Generalkollektivvertrag Karfreitagsregelung (Drs)

Drs11. LfgFebruar 2019

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmer, die

von Unternehmungen beschäftigt werden, die den Kammern der gewerblichen Wirtschaft angehören,in Österreich wohnhaft sind und

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