§ 1 Geltungsbereich
Räumlich: Für das Gebiet der Republik Österreich.Fachlich: Für alle Betriebe, für die die Kammer der gewerblichen Wirtschaft die Kollektivvertragsfähigkeit besitzen.§ 1 Geltungsbereich
Räumlich: Für das Gebiet der Republik Österreich.Fachlich: Für alle Betriebe, für die die Kammer der gewerblichen Wirtschaft die Kollektivvertragsfähigkeit besitzen.