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Zu § 18 -- Günstigere Regelungen (Drs)

Drs11. LfgFebruar 2019

Günstigere Regelungen

 

Gesetzliche Vorschriften, Kollektivverträge, Arbeits(Dienst) ordnungen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge, die den Anspruch auf Pflegefreistellung im Sinne des § 16 günstiger regeln, bleiben insoweit unberührt.

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