Günstigere Regelungen
Gesetzliche Vorschriften, Kollektivverträge, Arbeits(Dienst) ordnungen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge, die den Anspruch auf Pflegefreistellung im Sinne des § 16 günstiger regeln, bleiben insoweit unberührt.
Günstigere Regelungen
Gesetzliche Vorschriften, Kollektivverträge, Arbeits(Dienst) ordnungen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge, die den Anspruch auf Pflegefreistellung im Sinne des § 16 günstiger regeln, bleiben insoweit unberührt.
