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§ 12 EAVG (Mondel)

Mondel4. AuflApril 2022

§ 12. Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 153 vom 18. Juni 2010, S. 13, umgesetzt.

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Vgl zur GebäudeRL 2010 bereits die Ausführungen Vor § 1 sowie – soweit von Relevanz – bei den einzelnen Paragrafen.

Seite 908

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