Die CMR begegnet uns in Österreich in zweifacher Gestalt:
Seit 1961 gilt sie in Österreich als internationales Übereinkommen für den KFZ-Transport von Gütern zwischen verschiedenen CMR-Mitgliedsstaaten, also im grenzüberschreitenden Verkehr.
Seit 1990 gilt sie überdies auch für den Binnenverkehr innerhalb Österreichs. Dies wurde durch die Einfügung des § 439a UGB erreicht, mit dem die Geltung der CMR auch im Inland angeordnet wurde. Es wurden die Artikel 2 bis 30 und 32 bis 41 der CMR für das Inland übernommen, die übrigen Artikel betreffen ausschließlich Besonderheiten des internationalen Transports.
