Kommentare
StPO Strafprozessordnung: Kommentar, Schmölzer/Mühlbacher
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§ 66b StPO (Kirschenhofer)
Kirschenhofer
2. Aufl
Februar 2021
§ 66b. (1)
1
Auf ihr Verlangen ist
Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b,
Opfern (§ 65 Z 1) terroristischer Straftaten (§ 278c StGB),
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§ 66b StPO