Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020
Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger
(1) Liegt die Hauptniederlassung oder der Sitz eines Rechtsträgers im Ausland, so ist der Rechtsträger in das Firmenbuch einzutragen, wenn er im Inland eine Zweigniederlassung hat.