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§ 11. - Anmeldungen

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Anmeldungen

 

(1) Die Anmeldungen zur Eintragung in das Firmenbuch sowie die zur Aufbewahrung bei Gericht bestimmten Zeichnungen von Unterschriften sind in der Regel schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

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