vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 43. Inkrafttreten und Aufhebung

Grundtner2. LfgMai 2017

§ 43. Inkrafttreten und Aufhebung

 

§ 43. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. November 1997 in Kraft, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte