2. Teil
Zuständigkeiten und Aufgaben der Eisenbahnbehörden
§ 11. Ist die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde von der Klärung der Vorfrage abhängig,
2. Teil
Zuständigkeiten und Aufgaben der Eisenbahnbehörden
§ 11. Ist die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde von der Klärung der Vorfrage abhängig,