Das Arbeitszeitpaket 2018 (BGBl I 53/2018) hat eine interessante Vorgeschichte: Schon das dreiteilige Wahlprogramm der „Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei“ zur Nationalratswahl 2017 mit dem Titel „Der neue Weg“ enthält in seinem ersten Teil „Neue Gerechtigkeit und Verantwortung“ Ausführungen zur Arbeitszeitflexibilisierung, wobei aber noch stark auf sozialpartnerschaftliche Lösungen gesetzt wird (siehe Pkt II.1.). Das Regierungsprogramm 2017–2022 „Zusammen. Für unser Österreich“ wird dann schon ziemlich konkret (siehe Pkt II.2.) und dient in wesentlichen Aspekten als Vorlage für den am 14. 6. 2018 eingebrachten Initiativantrag (IA).1 Der wesentliche Unterschied ist dabei der Entfall jeglicher Mitbestimmung für die Zulassung des 12-Stunden-Tages. Rund vier Wochen später, am 5. 7. 2018, gab es dann noch einen Abänderungsantrag2 der Abgeordneten August Wöginger und Dr. Walter Rosenkranz, der wesentliche Modifikationen vornimmt und offensichtlich um Entschärfung des ursprünglichen IA bemüht ist. Die allgemeinen Ausführungen des Initiativ- und des Abänderungsantrages werden hier unter Pkt II.3. wiedergegeben, die Begründungen zu den einzelnen novellierten Bestimmungen finden sich dann bei deren jeweiliger Kommentierung.

