1. Die Grundtendenz des Regierungsprogramms 2017–2022
Das derzeit gültige Regierungsprogramm sieht das Arbeitszeitrecht als Kostenfaktor und Element der internationalen Wettbewerbsfähigkeit an. So findet sich dort im Abschnitt zur Arbeitszeit („Arbeitszeitregelungen für Betriebe und Beschäftigte praxisgerecht gestalten“), der bezeichnenderweise nicht beim Kapitel „Arbeit“, sondern im Kapitel „Wirtschaftsstandort und Entbürokratisierung“ angesiedelt ist, folgender Absatz:

