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Art 496 - Eigenmittelanforderungen für gedeckte Schuldverschreibungen

1. LfgNovember 2018

(1) Die zuständigen Behörden können von der in Art 129 Abs 1 Buchstaben d und f festgelegten 10 %-Obergrenze für vorrangige Anteile, die von französischen Fonds Communs de Créances oder von Verbriefungsorganismen, die französischen Fonds Communs de Créances gleichwertig sind, begeben wurden, ganz oder teilweise absehen, sofern

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