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Art 488 - Amortisation von Posten, die als Ergänzungskapitalposten bestandsgeschützt sind

1. LfgNovember 2018

Die Posten nach Art 484 Abs 5, die als Ergänzungskapitalposten nach Art 484 Abs 5 oder Art 486 Abs 4 gelten, unterliegen den Anforderungen des Artikels 64.

Ehemalige unionsrechtliche Grundlagen: keine

Ehemalige österreichische Bestimmungen: keine

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