Unterabschnitt 3
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals
Abweichend von Art 66 gilt ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 Folgendes:
Unterabschnitt 3
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals
Abweichend von Art 66 gilt ab dem 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 Folgendes:
