vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 420 - Liquiditätsabflüsse (Seifert)

Seifert1. LfgNovember 2018

(1) Bis zur Festlegung einer Liquiditätsanforderung gemäß Art 460 sind als Liquiditätsabflüsse zu melden:

aktuell ausstehender Betrag für Privatkundeneinlagen gemäß Art 421;aktuell ausstehende Beträge für andere Verbindlichkeiten, die fällig werden, möglicherweise an die Gläubigerinstitute oder an den Finanzierungsgeber ausgezahlt werden müssen oder an eine implizite Erwartung des Finanzierungsgebers geknüpft sind, nach der das Institut die Verbindlichkeit innerhalb der nächsten 30 Tage gemäß Art 422 zurückzahlt;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte