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Art 401 - Berechnung der Wirkung von Kreditrisikominderungstechniken (Siegl)

Siegl1. LfgNovember 2018

(1) Zur Berechnung des Risikopositionswerts für die Zwecke des Artikels 395 Abs 1 darf ein Institut den nach Teil 3 Titel II Kapitel 4 unter Berücksichtigung der Kreditrisikominderung, Volatilitätsanpassungen und etwaiger Laufzeitinkongruenzen berechneten ‚vollständig angepassten Risikopositionswert‘ (E*) zugrunde legen.

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