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Art 371 - Ausschlüsse aus Modellen für das spezifische Risiko

1. LfgNovember 2018

(1) Ein Institut darf sich dafür entscheiden, bei der Berechnung der Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko anhand eines internen Modells die Positionen auszuschließen, für die es die Eigenmittelanforderung für das spezifische Risiko nach Artikel 332 Absatz 1 Buchstabe e oder Artikel 337, mit Ausnahme der Positionen, auf die der Ansatz gemäß Artikel 377 angewandt wird, erfüllt,

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