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Art 304 CRR - Behandlung der Risikopositionen von Clearingmitgliedern gegenüber Kunden (Diwok/Gröbl/Mayer)

Diwok/Gröbl/Mayer3. LfgApril 2025

(1) Ein Institut, das als Clearingmitglied und in dieser Funktion als Finanzintermediär zwischen einem Kunden und einer ZGP auftritt, berechnet die Eigenmittelanforderungen für seine ZGP-bezogenen Geschäfte mit diesem Kunden gemäß den Abschnitten 1 bis 8 dieses Kapitels, gemäß Kapitel 4 Abschnitt 4 dieses Titels bzw. gemäß Titel VI.

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