vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 303 CRR - Behandlung der Risikopositionen von Clearingmitgliedern gegenüber zentralen Gegenparteien (Diwok/Gröbl/Mayer)

Diwok/Gröbl/Mayer3. LfgApril 2025

(1) Ein Institut, das entweder für eigene Zwecke oder als Finanzintermediär zwischen einem Kunden und einer ZGP als Clearingmitglied auftritt, berechnet die Eigenmittelanforderungen für seine Risikopositionen gegenüber einer ZGP wie folgt:

Es wendet auf seine Handelsrisikopositionen gegenüber der ZGP die Behandlung nach Artikel 306 an;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte