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Art 298 - Folgen der Anerkennung der risikomindernden Eff ekte von vertraglichem Netting

1. LfgNovember 2018

(1) 1Vertragliche Nettingvereinbarungen werden wie folgt behandelt:

Für die Zwecke der Abschnitte 5 und 6 wird Netting nach Maßgabe der dortigen Bestimmungen anerkannt;bei Schuldumwandlungsverträgen können die dort festgelegten einzelnen Nettobeträge anstelle der jeweiligen Bruttobeträge gewichtet werden.

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