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Art 287 - Organisationsstrukturen für das CCR-Management

1. LfgNovember 2018

(1) Ein Institut, das die IMM verwendet, schafft und erhält Folgendes:

eine Abteilung ‚Risikoüberwachung‘, die den Vorgaben des Absatzes 2 entspricht,eine Abteilung für die Sicherheitenverwaltung, die den Vorgaben des Absatzes 3 entspricht.

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