Art 287 - Organisationsstrukturen für das CCR-Management
1. LfgNovember 2018
(1) Ein Institut, das die IMM verwendet, schafft und erhält Folgendes:
eine Abteilung ‚Risikoüberwachung‘, die den Vorgaben des Absatzes 2 entspricht,eine Abteilung für die Sicherheitenverwaltung, die den Vorgaben des Absatzes 3 entspricht.